Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig
Podologische Behandlung mit Nagelkorrekturspangen wird verordnungsfähig
Berlin – Patientinnen und Patienten steht zukünftig eine neue podologische Leistung zur Verfügung: Mit Hilfe einer Nagelspangenbehandlung können bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden. Derzeit ist eine solche Behandlung eine ärztliche Leistung, nun kann sie zusätzlich auch von Podologinnen und Podologen übernommen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und in welchen Situationen eine Ärztin oder ein Arzt einzubeziehen ist.