
Zertifizierung
Übergangsregelung zur aktiven und passiven Hospitation zur Zertifizierung als Fußbehandlungseinrichtung
Aufgrund der weiter schwierigen pandemischen Lage wir die folgende Übergangsreglung verlängert bis 30.06.2023:
Wenn ein/e Antragsteller/in keine aktive/passive Hospitation vorlegen kann, kann dies innerhalb eines Jahres nachgereicht werden.
Es wird den Austausch zwischen den Einrichtungen und das Lernen voneinander positiv unterstützen.
Bei Fragen: fussbehandlung(at)ddg(dot)info
Sie möchten Ihre Einrichtung zertifizieren lassen oder suchen eine zertifizierte Fußbehandlungeeinrichtung?
Als Folgekrankheit des Diabetes mellitus und der daraus resultierenden Gefahr der Gefäßerkrankungen gilt das Diabetische Fußsyndrom (DFS). Diese sehr ernst zu nehmende Erkrankung kann in ihrer schlimmsten Ausprägung zur Amputation der betroffenen Gliedmaßen führen. Die Therapie des Diabetischen Fußsyndroms ist umso erfolgversprechender, je früher die Erkrankung erkannt und je umfassender sie behandelt wird. Hierzu bedarf es einer gut strukturierten interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen, die eine optimale Versorgung des Patienten unter Berücksichtigung hoher Qualitätsstandards gewährleistet.
In Kooperation mit der AG Diabetischer Fuß der DDG zertifiziert die DDG seit 2003 Einrichtungen zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS). Ziel ist es, eine gleichbleibend hohe Qualität der Versorgung flächendeckend und wohnortnah in ganz Deutschland umzusetzen.
Das Zertifizierungsverfahren gilt als Instrument eines umfassenden Qualitätsmanagements.