Pressemitteilung

Ein Fall für den Staatsanwalt?

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EISENACH. Die Anerkennung als "FußbehandlungseinrichtungDDG" durch die AG Diabetischer Fuß setzt voraus, dass die Praxisoder Klinik Kooperationsvereinbarungen, z.B. mit Podologenund Orthopädie-Schuhmachern, nachweist. Ein Problem mitdem Antikorruptionsgesetz ergibt sich daraus nicht - wenn sichdie Beteiligten an die üblichen Vorgaben halten.