Stellungnahme der AG Diabetischer Fuß zum Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß
Aufgabe in dem laufenden Verfahren muss es daher sein, Kriterien herauszustellen, welche es dem Patienten erlauben, die besondere Expertise einer Ärztin / eines Arztes auf dem Gebiet der DFS-Versorgung zu erkennen. Die zugegeben wenige Evidenz, die international auf dem Gebiet existiert, kommt jedoch regelmäßig zu dem Ergebnis, dass ein interdisziplinäres Setting ein nicht unwesentliches Merkmal einer erfolgreichen, amputationsvermeidenden Behandlungsstrategie ist.
Daher ist es seit ihrer Gründung das erklärte Bestreben der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AG Fuß DDG), durch den Nachweis von Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität im Rahmen der Zertifizierung zu spezialisierten Fußbehandlungszentren Mindestanforderungen zu definieren, welche eine besondere Kompetenz ausweisen. Hierzu gehört unter anderem auch der Nachweis von Kooperationsvereinbarungen der einzelnen Fachdisziplinen.
Wer also als Zweitmeinungsgeber fungieren will, sollte mindestens eine vergleichbare Expertise in der Versorgung von Menschen mit DFS nachweisen könne, wie die ambulant und klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte die sich seit Jahren als Diabetolog/innen, Chirurg/innen, Orthopäd/innen, Gefäßchirug/innen in den AG Fuß DDG zertifizierten Behandlungszentren engagieren (www.ag-fuss-ddg.de).
Außerhalb der spezialisierten Behandlungseinrichtungen werden immer noch Menschen zu früh oder ohne Gefäßdiagnostik und ohne Verbesserung der Durchblutung amputiert oder auch in Kliniken behandelt, welche nicht über eine ausreichende Kompetenz auf diesem speziellen Gebiet verfügen.