DDG Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß

Pressemitteilung zum Beschluss des G-BA: Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom wird in die Zweitmeinungsrichtlinie aufgenommen

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Berlin – Diabetes-Patientinnen und -Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS) sollen vor einer drohenden Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen dürfen. Seit Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) für einen rechtlichen Anspruch auf eine solche Zweitmeinung ein. Ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird voraussichtlich im Frühling in Kraft treten. Der G-BA-Beschluss legt zudem fest, dass Fachärzte aus acht Fachrichtungen als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs überprüfen dürfen, sofern sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen. Die AG „Diabetischer Fuß“ der DDG begrüßt den Beschluss, denn er entlastet nicht nur Patienten, sondern hilft auch den behandelnden Ärzten, die diese schwerwiegenden Entscheidungen treffen müssen.